Abwasseranschluss

Die Beantragung eines Anschlusses an das zentrale Abwassernetz ist gar nicht so schwer. Laden Sie sich einfach den nachfolgenden Antrag herunter. Mit unserem Leitfaden können Sie das Dokument ausfüllen und anschließend per Post zu uns senden. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage herunterladen

So füllen Sie den Antrag aus.

  1. Bitte kreuzen Sie an, was Sie beantragen möchten: Einen neuen Anschluss oder eine Änderung des vorhandenen Anschlusses.
  2. Geben Sie bitte hier Ihre persönlichen Daten an.
  3. Wir benötigen von Ihnen Angaben zum geplanten Vorhaben. Bitte tragen Sie hier ein, um welche Art von Gebäude es sich handelt (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Bürogebäude etc.) und wo sich dieses befindet bzw. befinden soll. Wichtig ist die Angabe einer bestätigten
    1. Sollten der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstücks sein, ist ein Nachweis in Form einer Genehmigung/Vollmacht des Grundstückseigentümers notwendig.
  4. Unter diesem Punkt werden Angaben zur geplanten Entwässerung des Gebäudes/Grundstücks eingetragen.
    1. Wie soll das Schmutzwasser entsorgt werden? Wird es in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet oder in eine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube?
    2. Geben Sie hier bitte an, wie Sie mit dem anfallenden Regenwasser umgehen wollen: Soll es, wenn möglich, in den Regenwasser eingeleitet werden oder wollen Sie es auf dem Grundstück verwerten?
    3. Sollte, um Ihre Entwässerung zu realisieren, die Benutzung fremder Grundstücks nötig sein, benötigen wir den Nachweis einer eingetragenen Grunddienstbarkeit oder die Erklärung, dass die Eintragung einer solchen geplant ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihr Abwasseranschluss auf dem Grundstück Ihres Nachbarn verlegt werden muss, weil ein Anschluss anderweitig nicht möglich ist.
    4. Sind Wassergewinnungsanlagen (Brunnen) vorhanden oder geplant, geben Sie dies bitte hier an. Eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde ist erforderlich.
    5. Damit der Zustand unseres Abwassersystems aufrechterhalten bleibt und das Abwasser umweltschonend aufbereitet werden kann, ist bei Einleitung von Abwässern mit einem großen Anteil von Fett oder Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl oder Benzin) eine entsprechende Abscheideranlage vorzusehen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Gastronomie betrieben werden soll oder eine Waschanlage/Tankstelle angeschlossen wird.
  5. Bitte geben Sie hier an, ob für Ihr Bauvorhaben eine Bohrpfahlgründung nötig ist oder ob vorhandene Keller mit Beton verfüllt werden sollen. Da unsere Kanäle bei solchen Arbeiten einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, ist eine Freigabe unsererseits erforderlich.
  6. Kreuzen Sie unter diesem Punkt bitte an, welche Anlagen dem Antrag beiliegen. Benötigt werden grundlegend ein vermessener Lageplan und der Grundriss mit Angabe der Lage der herausführenden Entwässerungsleitungen.

Fragen? Rufen Sie uns an.

REWA Stralsund GmbH

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