Abwasserbehandlung: Wasserwirtschaft und kommunale Verbände setzen sich für neue Regelung für den Gewässerschutz ein

Europaweit erfolgt die Überwachung der Stickstoff- und Phosphorwerte an den Kläranlagenablauf. Um den Gewässerschutz sicherzustellen, sind hier gewisse Grenzwerte einzuhalten. In allen EU-Mitgliedsstaaten geschieht die Überwachung mittels 24h-Mischproben auf Basis von Jahresmittelwerten. Nur Deutschland geht hier einen deutlich anspruchsvolleren und kostenintensiveren Weg, indem qualifizierte Stichproben gefordert werden. Der Überwachungsaufwand sowie der Ressourcenverbrauch sind bei diesen Kurzzeitproben deutlich höher, führen aber nachweislich nicht zu mehr Gewässerschutz. Die Übernahme der europäischen Überwachungsmethodik würde hier zu mehr Effizienz bei gleichem Gewässerschutz führen.

Strengere Vorgaben durch Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie

Die im April 2024 vom EU-Parlament verabschiedete Novellierung der Abwasserrichtlinie sieht nun unter anderem strengere Grenzwerte für Stickstoff und Phosphor an den Kläranlagenabläufen vor. Mit der anstehenden Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie sollte in Deutschland auch eine Anpassung an die europäische Überwachungsmethodik realisiert werden. Nur hierdurch können die immer knapper werdenden Ressourcen bestmöglich genutzt und zugleich ein Optimum für den Gewässerschutz erreicht werden.

DWA Presseinformation vom 11. Juni 2024

Stellungnahme der Verbände zur Überwachungsmethodik