Niederschläge sind ein wesentlicher Bestandteil des Wasserkreislaufs und sollen diesem möglichst umweltschonend und störungsfrei wieder zugeführt werden. Um dies zu gewährleisten, betreiben wir in unserem Ver- und Entsorgungsgebiet in Stralsund und im Landkreis Vorpommern-Rügen knapp 300 km Regenwasserleitungen.
Muss ich für Regen zahlen?
Für den Bau, die Instandhaltung und Unterhaltung der Niederschlagswasserkanalisation fallen Kosten in nicht unerheblicher Höhe an. Damit diese Kosten verursachungsgerecht gedeckt werden können, gibt es das Niederschlagswasserentgelt. Das Entgelt bemisst sich nach den bebauten und versiegelten Flächen eines Grundstücks. Hierzu zählen Dachflächen und versiegelte Grundstücksflächen mit direkter Einleitung oder mit Gefälle in Richtung Straße. Sie zahlen also nicht für den Regen, sondern für die Einleitung und Entsorgung des Regenwassers.
Entgeltgerechtigkeit
Die ausschließlich nach der Menge des Trinkwasserbezugs erhobenen Abwasserpreise entsprechen nicht der heutigen Auffassung von Entgeltgerechtigkeit. Durch die Trennung der Berechnung von Schmutz- und Regenwasser kann eine verursachungsgerechtere Zuordnung realisiert werden. Es zahlen nicht mehr alle angeschlossenen Eigentümer einen Anteil am Regenwasserentgelt, sondern jeder nur konkret nach seiner Nutzung.
Die Berechnung
Das Niederschlagswasserentgelt berechnet sich nach den an die Kanalisation angeschlossenen, befestigten Grundstücks- und Dachflächen und beträgt 0,50 €/m² brutto im Jahr. Hierzu zählen auch Rassengittersteine und ähnliche teilversickerungsfähige Befestigungen. Sollten Sie eine Zisterne haben, ist für die Berechnung entscheidend, ob diese einen Überlauf in die Kanalisation besitzt. Nur wenn kein Überlauf vorhanden ist, kann das Entgelt um die entsprechenden Flächen reduziert werden.