Installationsunternehmen, die an Trinkwasserinstallationen in unserem Versorgungsgebiet arbeiten oder diese errichten, müssen in unser Installationsverzeichnis eingetragen sein. Dies wird durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ geregelt.
Fragen? Wir sind für Sie da.
REWA Stralsund GmbH
Abteilung Technik
Bauhofstraße 5
18439 Stralsund
Bauhofstraße 5
18439 Stralsund
03831 - 241 23 00
Mo., Mi. & Do. 07:00 - 15:45 Uhr
Di. 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:45 Uhr
Die Anmeldung.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen:
- Fachkräftebefähigung (Nachweis über bestandenes Fach „Sicherheitstechnik“ der Meisterprüfung oder Sachkundenachweis TRWI)
- Anstellungsvertrag der verantwortlichen Fachkraft (nicht erforderlich, wenn Firmeninhaber selbst die Fachkraft ist)
- Handwerksrolleneintrag
- Gewerbeanmeldung
- Betriebshaftpflichversicherung
- Nachweis der ordnungsgemäßen Ausrüstung des Betriebes
Der Installationsausweis läuft nach 2 Jahren ab und wird nach dem Erbringen des Nachweises der Teilnahme am Fortbildungslehrgang des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern um weitere 2 Jahre verlängert.